Universitätskurator

Der Universitätskurator war der Vertreter des Wissenschaftsministers vor Ort, der die unmittel-
bare Aufsicht über die Universität ausübte. Zu den Aufgaben des Kurators gehörte insbesondere
die Finanz-, Personal- und Vermögensverwaltung der Universität sowie ihre Vertretung bei Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten. Durch die Universitätsverfassung von 1970 (Rektoratsverfassung) wurde die staatliche Verwaltung an der Universität Münster aufgehoben.
Die Aufgaben des Kurators werden seither weitgehend vom Kanzler wahrgenommen.