Reichskonkordat
Konkordat ist der in der internationalen Diplomatie gebräuchliche Begriff für einen Staatsvertrag eines Staates mit der römisch-katholischen Kirche (vertreten durch den Papst). In Deutschland gab es einen solchen Vertrag seit 1929 mit dem Reichsland Preußen (Preußenkonkordat), der in Teilen als Vorbild für das Reichskonkordat vom 20.7.1933 gedient hat. In diesem Vertrag garantierte die Hitler-Regierung der katholischen Kirche ihre völlige Eigenständigkeit in Fragen der Priesterausbildung und der entsprechenden Theologischen Fakultäten sowie in ihrer internen Verwaltung. Das katholische Vereinswesen wurde im Bestand garantiert, sofern es rein kirchlich und nicht politisch oder ausschließlich sozial orientiert war. So stimmte die Kirche etwa der Auflösung der Zentrumspartei ausdrücklich zu. Auch der Bestand der kirchlichen Presse wurde garantiert, solange sie sich politischer Äußerungen enthielt. Auch die Bekenntnisschulen sollten erhalten bleiben. Konfessionell gebundener (von der Zustimmung der jeweiligen Kirchenleitung abhängiger) Religionsunterricht in öffentlichen Schulen durch von der jeweiligen Kirche approbierte Lehrer wurde zugesichert.
Die Kirche verpflichtete sich, in ihrer Presse sowie in den Gottesdiensten bei den Predigten auf jegliche politische Äußerung zu verzichten sowie in den Gottesdiensten für das Wohl von Reich
und Führer zu beten.
Bis dahin hatte die römisch-katholische Kirche in Deutschland den Nationalsozialismus als gottlose Weltanschauung heftig bekämpft und ihren Gläubigen die Mitgliedschaft in der NSDAP verboten. Hitler hat sich mit diesem Vertrag die Unterstützung von 36 Millionen Katholiken erkauft. Alle Zusagen des Vertrages wurden während der NS-Diktatur immer wieder heftig durch NS-Organe angegriffen, ihre Einhaltung musste erkämpft werden, auch zum Teil unter Einsatz des Lebens. Viele Geistliche wurden verfolgt und im Konzentrationslager Dachau interniert, das eine besondere Abteilung für Geistliche aller Religionen hatte.