Nürnberger Gesetze
Die beiden auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP am 15.9.1935 verkündeten sogenannten Rassengesetze. Das eine war das Blutschutzgesetz (siehe Mischehe), das andere das Reichsbürgergesetz. Die beiden Gesetze sind relativ kurz, plakativ und inhaltlich offen verfasst. Das zeigt ihre zunächst eher demonstrative und demagogische Stoßrichtung. Ihre juristische Offenheit konnte später durch immer neue und immer schärfere Ausführungsver-ordnungen wie ein Knebel benutzt werden, der langsam immer stärker angezogen wurde (Begrenzung der Ausgeh-Zeiten, Beschränkung der Aufenthaltsorte, Einkaufen nur noch in bestimmten Geschäften zu bestimmten Zeiten, Verbot der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Tragen des Judensterns, Abgabe von Radios, Autos, Führerschein und Haustieren usw.).