Gleichschaltung

Der Begriff „Gleichschaltung“ meint die Angleichung bzw. Unterordnung aller Organisationen und Lebensbereiche unter die Absichten und Ziele sowie die Struktur des Nationalsozialismus und der NSDAP. Die Gleichschaltung der Universität fand entsprechend dem Ministerialerlass vom 21. 4. 1933 (U I Nr. 800.1) „Zur Gleichschaltung der Universität mit dem Willen der Reichsregierung“ seit Ende
April 1933 statt. Die „Gleichschaltung“ begann mit der Machtübertragung an die NSDAP und war bis zum Sommer 1934 abgeschlossen.