Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
Am 7. 4. 1933 als eines der ersten NS-Gesetze in Kraft getretenes neues Beamtengesetz. Das Gesetz ermöglichte es, alle jüdischen Beamten aus dem Dienst zu entfernen sowie alle diejenigen, die als politisch unzuverlässig betrachtet wurden (Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschafter, Liberale). Außerdem eröffnete es die Möglichkeit zu jeder nur denkbaren Schikane gegen missliebige Beamte (Versetzung, Beurlaubung, Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, alles ohne Angabe von Gründen).