Erklärung der Universität
Die Universität Münster hat sich durch Senatsbeschlüsse vom 12.7.2000 und 22.11.2001 zu ihrer Verantwortung für Verfolgung und Willkür an der Universität während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bekannt. Die zwischen 1933 und 1945 durch politische Willkür erfolgten Entziehungen von Doktorgraden sowie die Relegation von Studierenden an der Universität Münster wurden für nichtig erklärt. Zudem wurde festgestellt, dass die in diesen Jahren aus „rassischen“
und politischen Gründen erfolgten Entlassungen von Mitgliedern und Angehörigen der Universität nichtig sind.