Außerordentlicher Professor
Inhaber von Lehrstühlen an Universitäten werden als Ordinarius oder ordentlicher Professor bezeichnet. Der Lehrstuhl ist mit einem bestimmten Forschungsgebiet verbunden und an ein Seminar oder Institut angegliedert. Ihm sind Mitarbeiter und ein Etat zugeordnet. Im Gegensatz dazu hat ein außerordentlicher Professor oder Extraordinarius keinen Lehrstuhl, weniger oder gar keine Mitarbeiter und weniger oder gar keinen Etat. Anders als außerplanmäßige Professoren, die zwar den Titel Professor tragen, aber in keinem Dienstverhältnis zur Hochschule stehen, verfügen außerordentliche Professoren jedoch über eine besoldete Stelle.